Kurz gesagt: Das Konto geht mit dem Tod auf die Erben über. Banken sperren es nicht automatisch vollständig, lassen Verfügungen aber in der Regel erst zu, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt oder die Erben sich ausweisen – mit Erbschein oder einem eröffneten notariellen Testament. Eine Bank darf keinen Erbschein verlangen, wenn die Erbfolge anders eindeutig nachgewiesen ist. Rechnungen für die Bestattung begleichen viele Banken auf Vorlage direkt vom Konto. Daueraufträge und Lastschriften laufen zunächst weiter; prüfe sie und kündige, was nicht mehr nötig ist.
Was die Bank macht
Mit der Sterbeurkunde vermerkt die Bank den Todesfall, meldet das Guthaben dem Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 33 ErbStG) und wartet, bis klar ist, wer verfügen darf. Gemeinschaftskonten („Oder-Konten“) kann der überlebende Kontoinhaber weiter nutzen; das Guthaben gehört dabei aber nicht automatisch ihm allein.
Wer verfügen darf
- Vollmacht über den Tod hinaus (transmortal oder postmortal): Die bevollmächtigte Person kann sofort handeln – im Interesse der Erben, nicht für eigene Zwecke.
- Erben mit Erbschein oder mit eröffnetem notariellem Testament bzw. Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll. Ein eigenhändiges Testament reicht nur, wenn es die Erbfolge eindeutig zeigt; Banken dürfen dann nicht pauschal einen Erbschein verlangen (Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
- Mehrere Erben handeln gemeinsam (Erbengemeinschaft), es sei denn, sie bevollmächtigen eine Person.
Bestattung und laufende Zahlungen
Viele Banken überweisen Rechnungen des Bestattungsinstituts direkt vom Konto, wenn die Rechnung vorliegt. Miete, Strom und Versicherungen laufen per Dauerauftrag oder Lastschrift weiter, bis jemand sie stoppt – das verhindert Mahnungen, kann aber auch Abos weiterlaufen lassen. Prüft die Kontoauszüge der letzten Monate und kündigt mit Sterbeurkunde, was nicht mehr gebraucht wird. Die Rente für den Monat nach dem Tod wird zurückgebucht (siehe Rente nach dem Tod).
Vorsicht vor dem Ausschlagen
Wer Geld vom Konto für eigene Zwecke nutzt, kann das Erbe stillschweigend annehmen. Bestattungskosten und Sicherungsmaßnahmen sind unschädlich. Wenn Schulden möglich sind, erst lesen: Erbe ausschlagen. Der Levamio Nachlass-Lotse ordnet die Aufgaben nach einem Todesfall; Fragen zu Erbe und Testament klärst du mit Nachlassgericht, Notariat oder Anwaltschaft.
Häufige Fragen
Darf ich mit der EC-Karte meiner verstorbenen Mutter Geld abheben?
Nur, wenn du eine Vollmacht über den Tod hinaus hast, und auch dann nur im Interesse der Erben – etwa für die Bestattung. Ohne Vollmacht oder Erbnachweis ist das nicht zulässig. Informiere die Bank über den Todesfall.
Braucht die Bank unbedingt einen Erbschein?
Nein. Ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt in der Regel, ebenso ein eindeutiges eigenhändiges Testament. Banken dürfen einen Erbschein nicht pauschal verlangen, wenn das Erbrecht anders klar nachgewiesen ist.
Was passiert mit dem Konto, wenn niemand erben will?
Schlagen alle Erben aus, erbt am Ende der Staat. Bis dahin kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der das Konto verwaltet.
Gilt für Deutschland. In Österreich gibt die Bank nach dem Verlassenschaftsverfahren frei (oft vorab für Bestattungskosten), in der Schweiz mit Erbenbescheinigung. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.
Quellen
- BGB § 1922 – Gesamtrechtsnachfolge
- ErbStG § 33 – Anzeigepflicht der Banken
- BGB § 2353 – Erbschein
- Verbraucherzentrale
