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Ratgeber · Stand November 2026

Rente nach dem Tod: Sterbevierteljahr, Rückforderung, Hinterbliebenenrente

Was mit der Rente im Sterbemonat passiert, warum Geld zurückgebucht wird, was das Sterbevierteljahr ist und wie du Hinterbliebenenrente beantragst.

Illustration: Station am grünen Weg durch die Papierlandschaft

Kurz gesagt: Die Rente des Verstorbenen wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt; was danach noch auf dem Konto eingeht, fordert der Renten Service zurück. Als Witwe oder Witwer bekommst du – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – für die drei Monate nach dem Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen („Sterbevierteljahr“), danach die Witwen- bzw. Witwerrente. Den Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragst du innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post, häufig hilft das Bestattungsinstitut dabei. Die Hinterbliebenenrente selbst musst du bei der Rentenversicherung beantragen.

Die Rente des Verstorbenen

Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Berechtigte gestorben ist (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Weil Renten im Voraus überwiesen werden, kommt oft noch eine Zahlung für den Folgemonat an. Diese fordert der Renten Service von der Bank zurück (§ 118 Abs. 3 SGB VI) – lass den Betrag deshalb auf dem Konto. Den Sterbefall meldet in der Regel das Standesamt; zur Sicherheit informierst du die Rentenversicherung bzw. den Renten Service selbst.

Sterbevierteljahr und Vorschuss

Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat erhält die Witwe oder der Witwer die Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird (§ 67 SGB VI). Damit das Geld schnell kommt, gibt es einen Vorschuss: Er wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragt – Formular bei der Rentenversicherung, oft übernimmt das Bestattungsinstitut den Antrag. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene bereits Rente bezog.

Witwen- und Witwerrente beantragen

Danach läuft die eigentliche Hinterbliebenenrente. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mindestens ein Jahr bestand (Ausnahmen gibt es) und der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt hatte. Eigenes Einkommen wird über einem Freibetrag teilweise angerechnet. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung – online, bei einer Beratungsstelle oder über das Versichertenamt deiner Gemeinde. Rückwirkend wird höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt (§ 99 Abs. 2 SGB VI); stell den Antrag also nicht zu spät.

Waisenrente und Unterlagen

Kinder können Waisenrente erhalten, in der Regel bis 18, in Schule, Ausbildung oder Studium bis höchstens 27. Für die Anträge brauchst du Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, deine eigene Versicherungsnummer, Bankverbindung und Angaben zu deinem Einkommen. Der Levamio Nachlass-Lotse bringt Aufgaben wie diese in eine Reihenfolge und erinnert an Fristen – ausrechnen und entscheiden tut die Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Muss ich die Rente für den Monat nach dem Tod zurückzahlen?

Ja. Rente steht nur bis zum Ende des Sterbemonats zu. Was für den Folgemonat überwiesen wurde, holt der Renten Service über die Bank zurück. Lass das Geld auf dem Konto, bis die Rückforderung erledigt ist.

Bekomme ich das Sterbevierteljahr auch ohne Vorschussantrag?

Ja, über den regulären Antrag auf Hinterbliebenenrente. Der Vorschuss sorgt nur dafür, dass das Geld schnell kommt; er muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragt werden.

Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?

Im Sterbevierteljahr nicht. Danach wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags teilweise auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Die genaue Rechnung macht die Rentenversicherung.

Gilt für Deutschland. In Österreich zahlt die Pensionsversicherungsanstalt Hinterbliebenenpensionen, in der Schweiz die AHV Witwen- und Waisenrenten – mit eigenen Voraussetzungen. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Quellen

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