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Ratgeber · Stand November 2026

Widerrufsbutton seit 19.6.2026: was Online-Shops umsetzen müssen

Die neue Widerrufsfunktion für Online-Verträge: für wen sie gilt, wie Knopf, Bestätigungsschritt und Eingangsbestätigung aussehen müssen – Shopify, Etsy, eBay.

Illustration: Station am grünen Weg durch die Papierlandschaft

Kurz gesagt: Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbrauchern Verträge über eine Online-Oberfläche anbieten, eine Widerrufsfunktion bereitstellen: gut sichtbar, während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar und eindeutig beschriftet, etwa „Vertrag hier widerrufen“. Darüber gibt die Kundin wenige Angaben ein (Name, Vertrag, Kontaktweg) und bestätigt in einem zweiten Schritt mit einem Knopf wie „Widerruf bestätigen“. Danach muss der Shop den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, zum Beispiel per E-Mail mit Datum und Uhrzeit. Die Widerrufsbelehrung bleibt Pflicht.

Woher die Pflicht kommt

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2673. Sie hat in die Verbraucherrechte-Richtlinie einen neuen Artikel 11a eingefügt; die Mitgliedstaaten wenden ihn seit dem 19. Juni 2026 an. In Deutschland ist er im BGB umgesetzt. Betroffen sind alle Fernabsatzverträge über eine Online-Oberfläche – Shops, Buchungsstrecken, Abos, Apps – nicht nur Finanzdienstleistungen, um die es in der Richtlinie ursprünglich ging.

Wie die Funktion aussehen muss

  • Gut sichtbar und leicht erreichbar – etwa im Fuß jeder Seite und im Kundenkonto, nicht versteckt in den AGB.
  • Eindeutig beschriftet, etwa „Vertrag hier widerrufen“.
  • Wenige Angaben: Name, Angaben zum Vertrag (Bestellnummer), Kontaktweg für die Bestätigung. Kein Login-Zwang, kein Grund verlangt.
  • Zweiter Schritt: ein Bestätigungsknopf, eindeutig beschriftet, etwa „Widerruf bestätigen“.
  • Eingangsbestätigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
  • Verfügbar während der gesamten Widerrufsfrist.

Umsetzung auf Plattformen

  • Shopify: Eine Seite mit Formular „Vertrag widerrufen“ im Fußmenü verlinken; das Formular muss die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail auslösen. Viele Rechtstexte-Anbieter und Apps liefern dafür fertige Lösungen – prüfe, dass beide Schritte und die Bestätigung umgesetzt sind.
  • Etsy, eBay, Amazon: Auf Marktplätzen stellt in der Regel der Marktplatz die Funktion bereit. Prüfe trotzdem, dass deine Widerrufsbelehrung dazu passt.
  • Eigene Shops: Formular + Bestätigungsseite + automatische E-Mail.

Was weiterhin gilt

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular bleiben Pflicht; Widerrufe per E-Mail, Brief oder Telefon bleiben ebenfalls wirksam. Fehlt die Funktion, drohen Abmahnungen; ob sich auch die Widerrufsfrist verlängert, ist im Einzelfall zu prüfen. Mehr zu allen Pflichtangaben: Checkliste Pflichtangaben. Der Levamio Rechts-Check soll prüfen, ob die Widerrufsfunktion in deinem Shopify-Shop vorhanden ist – die rechtliche Bewertung ersetzt er nicht.

Häufige Fragen

Gilt der Widerrufsbutton auch für B2B-Shops?

Nein. Die Pflicht betrifft Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, für die ein Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops sind nicht erfasst.

Muss ich den Button auch anbieten, wenn kein Widerrufsrecht besteht?

Die Funktion ist für Verträge gedacht, die widerrufen werden können. Besteht für ein Produkt kein Widerrufsrecht (etwa Maßanfertigung), muss sie dafür nicht greifen – wer gemischte Sortimente hat, bietet sie aber sinnvollerweise allgemein an.

Reicht ein Link auf meine E-Mail-Adresse?

Nein. Gefordert ist eine Funktion mit Bestätigungsschritt und automatischer Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Ein mailto-Link erfüllt das nicht.

Gilt in Deutschland und Österreich (EU-Recht). In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe; wer in die EU verkauft, muss die Funktion trotzdem anbieten. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Quellen

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