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Ratgeber · Stand November 2026

Brief vom Finanzamt: echt oder Fälschung?

Woran du echte Post vom Finanzamt erkennst, welche Maschen Betrüger nutzen und wie du sicher prüfst – ohne die Kontaktdaten aus dem verdächtigen Schreiben.

Illustration: Station am grünen Weg durch die Papierlandschaft

Kurz gesagt: Echte Briefe vom Finanzamt nennen deine Steuernummer, ein konkretes Finanzamt mit Anschrift und eine Bankverbindung des Finanzamts – nie ein privates oder ausländisches Konto. Finanzämter verschicken keine Steuerbescheide und keine Zahlungsaufforderungen mit Links per E-Mail und fragen nie nach Kartendaten oder Passwörtern. Prüfe im Zweifel über die Telefonnummer deines Finanzamts von dessen offizieller Website oder in ELSTER, nicht über die Angaben im Schreiben. Bei E-Mails angeblich vom „Bundeszentralamt für Steuern“ oder „ELSTER“ mit Erstattung: nicht klicken, löschen.

So sieht echte Post aus

  • Absender ist ein konkretes Finanzamt mit Anschrift; Steuernummer und Aktenzeichen sind angegeben.
  • Zahlungen gehen an eine Bankverbindung des Finanzamts bzw. der Landesfinanzkasse – die steht auch auf früheren Bescheiden.
  • Bescheide enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung (Einspruch innerhalb eines Monats).
  • Digitale Bescheide kommen in dein ELSTER-Postfach, wenn du das gewählt hast – nicht als Anhang einer normalen E-Mail.

Typische Maschen

  • E-Mail „Steuererstattung“ vom angeblichen BZSt oder von „ELSTER“ mit Link zu einem Formular, das Kartendaten abfragt.
  • Brief mit Zahlungsaufforderung und kurzer Frist, oft mit ausländischer IBAN oder einem Konto, das nicht zum Finanzamt passt.
  • Anrufe, in denen „das Finanzamt“ wegen Steuerschulden mit sofortiger Pfändung droht und Zahlung per Gutschein oder Überweisung verlangt.
  • QR-Codes auf Briefen, die zu fremden Zahlseiten führen.

Das Bundeszentralamt für Steuern warnt regelmäßig vor solchen E-Mails.

Sicher prüfen

  1. Steuernummer und Finanzamt mit deinem letzten echten Bescheid vergleichen.
  2. Bankverbindung mit früheren Bescheiden oder der Website deines Finanzamts vergleichen.
  3. Finanzamt über die Telefonnummer von der offiziellen Website anrufen – nicht die Nummer im Schreiben.
  4. In ELSTER nachsehen, ob dort ein Bescheid liegt.

Ist das Schreiben echt, aber unklar, hilft der Ratgeber Brief vom Amt; stimmt der Bescheid nicht, der Ratgeber Einspruch und Widerspruch.

Schon gezahlt oder Daten angegeben?

Sofort die Bank anrufen und versuchen, die Zahlung zurückzuholen; Karte sperren (Sperr-Notruf 116 116), Passwörter ändern, Anzeige bei der Polizei erstatten und das Schreiben aufheben. Mehr im Ratgeber Phishing. Der Levamio Betrugs-Check schätzt solche Schreiben mit einer Ampel ein – er erkennt nicht jede Fälschung.

Häufige Fragen

Verschickt das Finanzamt E-Mails?

Das Finanzamt kommuniziert über Briefe und das ELSTER-Postfach. Von ELSTER bekommst du höchstens eine Benachrichtigung, dass im Postfach etwas liegt – ohne Bescheid im Anhang und ohne Aufforderung, Daten oder Kartennummern einzugeben.

Woher weiß ich mein zuständiges Finanzamt?

Es steht auf deinem letzten Steuerbescheid. Ansonsten findest du es über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern mit deiner Postleitzahl.

Ich habe einen echten Bescheid, kann aber nicht zahlen. Was tun?

Nicht ignorieren. Ruf dein Finanzamt an und beantrage schriftlich eine Stundung oder Ratenzahlung (§ 222 AO). Ist der Bescheid falsch, lege innerhalb eines Monats Einspruch ein.

Gilt für Deutschland. In Österreich kommen Bescheide über FinanzOnline, in der Schweiz von der kantonalen Steuerverwaltung – die Warnzeichen sind dieselben. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Quellen

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