Kurz gesagt: In den ersten Tagen: Ärztin oder Arzt für die Todesbescheinigung rufen, ein Bestattungsinstitut wählen (es übernimmt oft die Meldung beim Standesamt) und die Sterbeurkunde beantragen. Danach: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, Bank und Vermieter informieren – manche Versicherungen haben sehr kurze Meldefristen. Ein Testament gehört zum Nachlassgericht. Wer ein Erbe ausschlagen möchte, hat dafür in Deutschland in der Regel sechs Wochen. Eine App wie der Levamio Nachlass-Lotse kann die Aufgaben ordnen; Fragen zu Erbe und Steuern klärst du mit Notariat, Nachlassgericht oder Anwältin bzw. Anwalt.
Zuerst: Zeit lassen, wo es geht
Vieles muss nicht sofort passieren. Diese Übersicht hilft, das Dringende vom Rest zu trennen. Du musst nichts allein machen – Bestattungsinstitute, Angehörige und Beratungsstellen übernehmen viel.
In den ersten Tagen
- Todesbescheinigung: Bei einem Tod zu Hause rufst du die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Haus darum.
- Bestattungsinstitut: Es berät zur Bestattung und übernimmt auf Wunsch Formalitäten, oft auch die Anzeige beim Standesamt.
- Standesamt: Der Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden – spätestens am dritten Werktag. Dort gibt es die Sterbeurkunden, die du für viele weitere Schritte brauchst.
In den ersten Wochen
- Versicherungen informieren – Lebens- und Unfallversicherungen haben teils sehr kurze Meldefristen; schau in die Vertragsunterlagen.
- Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkasse und ggf. Familienkasse informieren.
- Bank, Vermieter, Verträge (Strom, Telefon, Abos, Mitgliedschaften): Sterbeurkunde beilegen, kündigen oder übertragen.
- Testament: Wer ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern.
- Erbe ausschlagen: Das geht in Deutschland in der Regel innerhalb von sechs Wochen, nachdem man vom Erbfall und vom Grund der Erbschaft erfahren hat – vorher beraten lassen, wenn Schulden möglich sind.
Wo es Hilfe gibt
Nachlassgericht (beim Amtsgericht), Notariat, Anwältin oder Anwalt für Erbrecht, Steuerberatung, Verbraucherzentrale und Trauerbegleitung. Der Levamio Nachlass-Lotse soll die Aufgaben in eine ruhige Reihenfolge bringen – er ersetzt keine Beratung.
Die Angaben gelten für Deutschland. In Österreich und der Schweiz sind Abläufe und Fristen anders geregelt – dort helfen Gemeinde, Notariat bzw. Erbschaftsbehörde weiter. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.
Quellen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 28 – Anzeige des Sterbefalls
- BGB § 1944 – Ausschlagungsfrist
- BGB § 2259 – Ablieferung des Testaments
