Kurz gesagt: Abmelden geht online auf rundfunkbeitrag.de, per Formular oder schriftlich – mit dem Grund und Nachweis: bei Tod die Sterbeurkunde (Kopie), beim Zusammenzug die Beitragsnummer der Person, die weiter zahlt, beim Umzug ins Pflegeheim eine Bestätigung des Heims. Der Beitrag gilt je Wohnung, nicht je Person. Abgemeldet wird zum Ende des Monats, in dem der Grund eingetreten ist; zu viel Gezahltes wird erstattet. Erben müssen den Beitrag für die Zeit nach dem Tod nicht weiterzahlen.
Ein Beitrag je Wohnung
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, egal wie viele Menschen darin leben oder ob es Geräte gibt. Zahlen muss eine volljährige Person, die dort gemeldet ist. Leben zwei Beitragszahler zusammen, meldet sich einer ab. Die aktuelle Höhe steht auf rundfunkbeitrag.de.
Gründe und Nachweise
- Todesfall: Angehörige melden mit Kopie der Sterbeurkunde ab. Lebt noch jemand in der Wohnung, übernimmt diese Person den Beitrag – Ummeldung statt Abmeldung.
- Zusammenzug: Abmelden mit Angabe der Beitragsnummer der Person, die für die gemeinsame Wohnung bereits zahlt.
- Umzug ins Pflegeheim: Zimmer in Pflegeheimen sind beitragsfrei; Abmeldung mit Bestätigung des Heims.
- Auszug ins Ausland: Abmeldung mit Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
So geht es
- Auf rundfunkbeitrag.de das Formular „Abmelden“ wählen (online, ohne Konto).
- Beitragsnummer angeben – sie steht auf Schreiben oder Kontoauszügen.
- Grund und Datum angeben, Nachweis hochladen oder per Post schicken.
- Bestätigung aufheben; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Befreiung statt Abmeldung
Wer Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG ohne Elternwohnung oder bestimmte andere Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen; bei bestimmten Behinderungen gibt es eine Ermäßigung. Das ist ein eigener Antrag mit Bescheid. Der Levamio Nachlass-Lotse erinnert nach einem Todesfall an Aufgaben wie diese; die App „Briefe verstehen“ erklärt Schreiben des Beitragsservice.
Häufige Fragen
Muss ich nach dem Tod meines Vaters seinen Rundfunkbeitrag weiterzahlen?
Nein, nicht für die Zeit nach dem Tod. Melde ihn mit einer Kopie der Sterbeurkunde ab. Offene Beiträge bis zum Todesmonat gehören zu den Nachlassschulden.
Wir sind zusammengezogen und zahlen beide. Was tun?
Eine Person meldet sich ab und nennt dabei die Beitragsnummer der anderen, die für die gemeinsame Wohnung weiterzahlt. Doppelt gezahlte Beiträge werden erstattet.
Kann ich rückwirkend abmelden?
Ja, mit Nachweis des Datums – etwa Sterbeurkunde oder Meldebescheinigung. Erstattet wird ab dem Monat nach dem Ereignis.
Gilt für Deutschland. In Österreich heißt der Beitrag ORF-Beitrag (Abmeldung beim ORF-Beitrags Service), in der Schweiz Serafe-Abgabe. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.
