Levamio

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Pflegegrad beantragen: Ablauf, Dauer, Unterlagen

Wer den Antrag stellt, wo und wie, was die Pflegekasse dann tut, wie lange es dauert und welche Unterlagen helfen – ruhig erklärt, mit Quellen.

Illustration: Station am grünen Weg durch die Papierlandschaft

Kurz gesagt: Der Antrag geht an die Pflegekasse – sie sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloser Brief genügt; die Kasse schickt dann das Formular. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht stellen. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb nicht warten. Danach kommt die Begutachtung (Medizinischer Dienst bzw. Medicproof), meist zu Hause; über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse – in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; bei Verschlechterung ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich.

Wer, wo, wie

Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person; privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Der Antrag ist formlos möglich – per Telefon, Brief oder Online-Portal; das Formular kommt danach. Angehörige stellen ihn mit Vollmacht oder als rechtliche Betreuung. Voraussetzung ist, dass die Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre pflegeversichert war (§ 33 SGB XI) – das trifft fast immer zu.

So läuft es ab

  1. Antrag stellen – das Datum zählt für den Beginn der Leistungen.
  2. Die Kasse beauftragt die Begutachtung: bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten Medicproof.
  3. Termin, meist zu Hause – wie du dich vorbereitest, steht im Ratgeber Begutachtung.
  4. Das Gutachten geht an die Kasse, sie entscheidet über den Pflegegrad.
  5. Du bekommst einen Bescheid mit Pflegegrad, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung; das Gutachten kannst du anfordern.
  6. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.

Wie lange dauert es?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18 SGB XI). Dauert es länger und liegt das an der Kasse, muss sie der antragstellenden Person für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro zahlen; im Krankenhaus oder Hospiz gelten kürzere Fristen. In der Praxis hilft es, Unterlagen gleich mitzuschicken und bei Rückfragen schnell zu antworten.

Die fünf Pflegegrade

Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen; daraus ergibt sich eine Punktzahl (§ 15 SGB XI): Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Dazu gehören je nach Pflegegrad Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Hilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnumfeld. Die aktuellen Beträge nennt die Pflegekasse oder das Bundesgesundheitsministerium – sie werden regelmäßig angepasst.

Unterlagen, die helfen

  • Versichertennummer, Vollmacht oder Betreuungsurkunde
  • Arzt- und Krankenhausberichte, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel
  • Dokumentation eines Pflegedienstes, falls vorhanden
  • Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: wobei, wie oft und wie lange Hilfe nötig war – auch nachts

Nach dem Bescheid: Widerspruch oder Höherstufung

Passt der Pflegegrad nicht zum Alltag, legst du innerhalb eines Monats Widerspruch ein (so geht es), forderst das Gutachten an und vergleichst es mit dem Pflegetagebuch. Die kostenlose Pflegeberatung der Kasse (§ 7a SGB XI) und die Pflegestützpunkte helfen beim Begründen. Verschlechtert sich der Zustand später, stellst du einen neuen Antrag auf Höherstufung. Der Levamio Pflegegrad-Lotse soll das Tagebuch erleichtern, eine Übersicht für den Termin erstellen und den Bescheid erklären – eine Zusage zum Pflegegrad kann keine App geben.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Geld?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – auch wenn der Bescheid später kommt. Deshalb: erst den Antrag stellen, dann Unterlagen sammeln.

Kann ich den Antrag für meine Eltern stellen?

Ja, mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuerin bzw. Betreuer. Viele Kassen akzeptieren auch, dass die versicherte Person den Antrag unterschreibt und du alles Weitere organisierst.

Was, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (die Frist steht im Bescheid), das Gutachten anfordern und mit dem Pflegetagebuch vergleichen. Die kostenlose Pflegeberatung der Kasse oder ein Pflegestützpunkt hilft beim Begründen. Verschlechtert sich der Zustand später, stellst du einen neuen Antrag auf Höherstufung.

Gilt für Deutschland. In Österreich beantragst du Pflegegeld (sieben Stufen) beim Pensionsversicherungsträger, in der Schweiz laufen Hilflosenentschädigung und Pflegefinanzierung über AHV/IV, Krankenkasse und Gemeinde. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Quellen

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