Kurz gesagt: Nur, wenn die Forderung echt und berechtigt ist. Prüfe zuerst: Kennst du den Vertrag oder die Rechnung, stimmt der Betrag, ist das Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen? Berechtigte Forderungen bezahlst du – bei Geldnot schlägst du Raten vor. Unklare oder falsche Forderungen bestreitest du schriftlich und verlangst Belege; unterschreibe kein Schuldanerkenntnis. Inkassokosten sind nur bei Verzug zulässig und gesetzlich gedeckelt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Amtsgericht) braucht innerhalb von zwei Wochen deinen Widerspruch, sonst wird er vollstreckbar.
Schritt 1: Ist die Forderung echt?
Kennst du den Vertrag, die Bestellung, die Rechnung? Ein seriöses Inkasso-Unternehmen muss dir im ersten Schreiben nennen (§ 13a RDG): den Auftraggeber, den Grund der Forderung mit Vertragsdatum, die Hauptforderung, die Berechnung von Zinsen und Inkassokosten und einen Hinweis, bei welcher Behörde es registriert ist. Prüfe die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister.
- Warnsignale: Zeitdruck („innerhalb von 48 Stunden“), Drohungen mit Polizei, Haft, Hausbesuch oder Schufa, Zahlung auf ein unbekanntes oder ausländisches Konto, keine konkreten Vertragsangaben, ein Abo oder Gewinnspiel, das du nie abgeschlossen hast.
- Bei Betrugsverdacht: nicht zahlen, nicht die angegebene Nummer anrufen, Schreiben aufheben, Anzeige erstatten. Der Levamio Betrugs-Check hilft, solche Schreiben einzuschätzen.
Schritt 2: Ist sie berechtigt – und in welcher Höhe?
- Verjährung: Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie fällig wurden (§§ 195, 199 BGB). Verjährung musst du ausdrücklich einwenden („Ich erhebe die Einrede der Verjährung“).
- Inkassokosten darf man nur verlangen, wenn du mit der Zahlung in Verzug warst (§ 286 BGB) – und nur in der gesetzlich gedeckelten Höhe (§ 13e RDG). Lass dir die Berechnung vorlegen.
- Mahngebühren des ursprünglichen Gläubigers sind nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands zulässig (etwa Porto), keine Pauschalen „aus dem Nichts“.
- Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) – nicht mehr.
Schritt 3: Reagieren – schriftlich, mit Kopie
Berechtigt: Zahlen – oder, wenn das Geld fehlt, schriftlich eine Ratenzahlung vorschlagen. Unklar oder falsch: Bestreiten und Belege verlangen. Muster:
Ihr Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Nr.] Ich bestreite die Forderung dem Grunde und der Höhe nach. Bitte legen Sie mir den Vertrag bzw. die Rechnung und die Berechnung der Nebenkosten vor. Bis zur Klärung zahle ich nicht. [Name, Datum, Unterschrift]
Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und keine Ratenzahlungsvereinbarung, bevor du geprüft hast – beides kann als Anerkennung der ganzen Forderung inklusive Kosten gelten. Den Inkasso-Check der Verbraucherzentralen kannst du kostenlos nutzen, um ein Schreiben einzuordnen.
Der gelbe Umschlag: Mahnbescheid vom Gericht
Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht (Mahngericht) im gelben Umschlag. Das Gericht hat die Forderung nicht geprüft. Du hast zwei Wochen ab Zustellung, um mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einzulegen (§ 694 ZPO) – ganz oder teilweise. Tust du nichts, folgt der Vollstreckungsbescheid; dagegen hilft nur noch der Einspruch innerhalb von zwei Wochen (§ 700 ZPO), danach darf der Gerichtsvollzieher pfänden. Diese Post nie liegen lassen – auch nicht im Urlaub: Der Zustelltag steht auf dem Umschlag.
Wenn das Geld fehlt
Kostenlose Schuldnerberatung gibt es bei Caritas, Diakonie, AWO und kommunalen Stellen (Suche über meine-schulden.de). Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert dein Existenzminimum, wenn gepfändet wird. Sprich mit Gläubigern, bevor Kosten wachsen – ein ehrlicher Ratenvorschlag wird meist angenommen.
Die Levamio-App „Briefe verstehen“ sagt dir, wer schreibt, worum es geht und welche Frist gilt; entscheiden und antworten musst du selbst. Er ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf Inkasso mich zu Hause besuchen oder anrufen?
Anrufe sind erlaubt, Hausbesuche nur, wenn du sie nicht ablehnst – du musst niemanden hereinlassen und nichts unterschreiben. Drohungen mit Polizei, Haft oder sofortiger Pfändung sind leer: Pfänden darf nur ein Gerichtsvollzieher mit einem Titel, also nach Vollstreckungsbescheid oder Urteil.
Muss ich die Inkassokosten zahlen?
Nur, wenn du mit der Zahlung in Verzug warst (zum Beispiel nach einer Mahnung oder nach Ablauf einer Zahlungsfrist) – und nur in der gesetzlich gedeckelten Höhe nach § 13e RDG. Bei kleinen Forderungen sind die zulässigen Kosten niedrig; lass dir die Berechnung vorlegen und vergleiche sie mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen.
Die Forderung ist uralt – muss ich noch zahlen?
Die meisten Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie fällig wurden. Verjährung prüft niemand von allein: Du musst dich darauf berufen. Vorsicht – eine Zahlung oder ein Anerkenntnis kann die Verjährung neu beginnen lassen.
Die Angaben gelten für Deutschland. In Österreich sind Mahnspesen und Inkassokosten eigens gedeckelt; in der Schweiz läuft eine Betreibung über das Betreibungsamt – dort kannst du innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.
Quellen
- Rechtsdienstleistungsgesetz § 13a – Pflichten bei Inkassodienstleistungen
- Rechtsdienstleistungsgesetz § 13e – Begrenzung der Inkassokosten
- BGB § 286 – Verzug des Schuldners
- ZPO § 694 – Widerspruch gegen den Mahnbescheid
- Rechtsdienstleistungsregister
- Inkasso-Check der Verbraucherzentralen
- Schuldnerberatung finden
