Levamio

Ratgeber · Stand Oktober 2026

Antrag beim Amt: die Checkliste für Unterlagen und Fristen

Welche Unterlagen fast jeder Antrag braucht, warum das Antragsdatum zählt, wie du Nachforderungen erfüllst – und wo es kostenlose Hilfe gibt.

Illustration: Station am grünen Weg durch die Papierlandschaft

Kurz gesagt: Stell den Antrag so früh wie möglich – viele Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat, manche rückwirkend nur für wenige Monate. Ein formloser Antrag (Brief, Online-Portal, persönlich) sichert das Datum; Formulare und Nachweise kannst du nachreichen. Fast immer gebraucht: Ausweis, aktuelle Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, Versicherungsnachweise, bei Kindern die Geburtsurkunde. Schick Kopien, behalte die Originale und eine Kopie des Antrags. Antwortet das Amt mit einer Nachforderung, halte die genannte Frist ein oder bitte schriftlich um Verlängerung – sonst darf die Leistung versagt werden.

Erst das Datum sichern

Ein Antrag auf Sozialleistungen ist auch formlos wirksam und sogar dann, wenn du ihn bei einer unzuständigen Stelle abgibst – sie muss ihn weiterleiten (§ 16 SGB I). Ein Zweizeiler reicht: „Hiermit beantrage ich [Leistung] ab [Datum]. Die Unterlagen reiche ich nach.“ Lass dir den Eingang bestätigen oder nutze das Online-Portal.

Warum das zählt – Beispiele: Bürgergeld wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück (§ 37 SGB II). Wohngeld gibt es ab dem Antragsmonat (§ 25 WoGG). Kindergeld wird rückwirkend höchstens für sechs Monate gezahlt (§ 70 EStG), Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate (§ 7 BEEG). Leistungen der Pflegeversicherung beginnen mit dem Antragsmonat (§ 33 SGB XI).

Die Grundausstattung – fast immer gebraucht

  • Personalausweis oder Pass, ggf. Aufenthaltstitel; nach Umzug eine Meldebescheinigung
  • Einkommen: die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Rente, Arbeitslosengeld, Kindergeld; bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate – von allen Konten
  • Mietvertrag, letzte Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung
  • Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, Schul- oder Ausbildungsbescheinigung, Unterhaltsnachweise
  • Bankverbindung (IBAN) und – wenn du für jemand anderen beantragst – eine Vollmacht

Schick Kopien; Originale nur, wenn sie ausdrücklich verlangt werden. Fotografiere oder scanne alles vorher, dann hast du es für den nächsten Antrag.

Mitwirken – und die Grenzen

Wer Leistungen beantragt, muss Angaben machen, Änderungen melden und Unterlagen vorlegen (§§ 60–62 SGB I). Die Behörde darf nur verlangen, was für die Leistung nötig und verhältnismäßig ist (§ 65 SGB I). Bekommst du eine Nachforderung mit Frist: Schick, was du hast, und erkläre schriftlich, was fehlt und bis wann du es nachreichst. Aussitzen ist die schlechteste Option – die Behörde darf die Leistung bis zur Mitwirkung versagen (§ 66 SGB I), muss dich vorher aber schriftlich darauf hinweisen. Behörden müssen dich außerdem beraten (§ 14 SGB I): Frag nach, welche Angabe wofür gebraucht wird.

Wie lange darf es dauern?

Feste Fristen gibt es nur für einzelne Leistungen (etwa 25 Arbeitstage beim Pflegegrad). Sonst gilt: angemessene Zeit. Nach einer Nachfrage mit Aktenzeichen und bei dringendem Bedarf kannst du einen Vorschuss beantragen (§ 42 SGB I). Entscheidet eine Sozialbehörde sechs Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

Nach dem Bescheid

Prüfe Beträge, Zeitraum und Begründung. Stimmt etwas nicht, legst du innerhalb eines Monats Widerspruch ein – wie das geht, steht im Ratgeber Widerspruch. Kostenlose Hilfe beim Antrag gibt es bei Sozialberatungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO), Sozialverbänden, Pflegestützpunkten und vielen Bürgerbüros. Der Levamio Antrag-Lotse erklärt Formulare Feld für Feld und erstellt eine Unterlagen-Checkliste – einreichen tust du selbst, und ob dir eine Leistung zusteht, entscheidet die Behörde.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag erst stellen, wenn ich alle Unterlagen habe?

Nein – besser umgekehrt. Stell den Antrag sofort (formlos reicht), damit das Datum gesichert ist, und reiche die Unterlagen nach. Viele Leistungen beginnen erst mit dem Antragsmonat.

Was passiert, wenn ich eine Nachforderung verpasse?

Die Behörde darf die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, bis du mitwirkst (§ 66 SGB I). Sie muss dich vorher schriftlich darauf hinweisen. Reiche die Unterlagen nach – dann kann die Leistung nachträglich erbracht werden.

Darf das Amt alle meine Kontoauszüge sehen?

Bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen (etwa Bürgergeld, Wohngeld) in der Regel ja, meist für die letzten drei Monate. Einzelne Buchungstexte, die besonders sensible Daten verraten (etwa Religion, Gesundheit, Gewerkschaft), darfst du schwärzen – den Betrag nicht.

Die Angaben gelten für Deutschland. In Österreich und der Schweiz laufen Anträge über andere Stellen (etwa Sozialversicherungsträger, Gemeinde, Ausgleichskasse) mit eigenen Fristen. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Quellen

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